Private Abrechnungsstellen, privatärztliche Abrechnungsstellen, privatärztliche Abrechnung, ärztliche Abrechnung, ärztliche Verrechnungsstelle, GOÄ, GOZ



Seit 90 Jahren konzentrieren wir uns strikt auf das, was wir am besten können: Rentabilität, Liquidität und Rechtssicherheit in Ihrer Praxis oder als Chefarzt (oder Chefärztin) in der Klinik. Die Wertsteigerung Ihrer Praxis und zufriedene Patienten stehen bei uns im Mittelpunkt. Dadurch gewinnen Sie Zeit und können sich der Steuerung Ihrer Praxis widmen.

Wir optimieren die privatärztliche Abrechnung rechtssicher nach Ihren individuellen Bedürfnissen.



Seit dem 1.1.2012 ist die neue GOZ in Kraft. Gerne machen wir Ihnen ein Angebot für die GOZ-Privatabrechnung.

Testen Sie unsere Servicementalität unverbindlich - wir freuen uns auf jeden Kontakt mit Ihnen

München: 089-89 60 100 // Berlin: 030-89 38 570 // Leipzig: 0341-58 57 90 //
Hannover: 0511-3180777 // Email:info@aev.de

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Abrechnung


Die Erstellung einer professionellen ärztlichen Abrechnung nach GOÄ bzw. GOZ ist für Sie als privat liquidierender Arzt von besonderer Bedeutung. Zum einen geht es um die Auslotung der in den Gebührenordnungen vorhandenen Spielräume, zum anderen steht die Rechtssicherheit im Vordergrund. Letztendlich geht es jedoch um die Optimierung der Einnahmen Ihrer Privatpraxis. Dieser Balanceakt ist eine große Herausforderung. mehr

Inkasso


Wir kümmern uns beim Inkasso von Privatliquidationen um den optimalen Geldwerdungsprozess. Entscheidend für einen schnellen und sicheren Geldfluss ist die Betrachtung der gesamten Prozesskette. Erst dann ist Ihr Geld schneller in Ihrer Praxis. mehr

Finanzierung


Liquidität ist alles. Ohne Liquidität kann keine Arztpraxis überleben. Wir sorgen dafür, dass Ihre Praxis regelmäßig und zielgerichtet mit Cash versorgt wird. In Zeiten schlechter Zahlungsmoral und restriktiver Haltung der Banken wird es für Arztpraxen immer schwieriger, rechtzeitig am Monatsende flüssig zu sein. mehr

Durchsetzung


Nach unserer Erfahrung ist der Zeitaufwand für die Durchsetzung der Privatliquidationen bei zunehmenden Widerstand seitens Patienten und Krankenkassen hoch. Eine Arztpraxis kann das kaum noch nebenbei bewältigen. Nach unseren Erfahrungen lohnt es sich, diesen Randprozess an einen professionellen Dienstleister auszulagern, der diesen im Kerngeschäft betreibt.
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Aktiv

  • Herausragende Expertise im Gebührenrecht und im Finanzmanagement
  • Umfangreiche betriebswirtschaftliche Lösungen

engagiert

  • schnelle Reaktion
  • proaktive Bearbeitung

Vertrauenswürdig

  • Finanzkraft, Seriösitat und Solidität


Die AeV ist Finanzdienstleistungsinstitut nach § 1 Absatz 1a Nr. 9 KWG (BAK-Nr.123942) und zugleich als Rechtsdienstleistungsunternehmen zugelassen (Aktenzeichen 371 E - M 1219).